Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Jeder Grundstücksbesitzer kann haftbar gemacht werden, wenn das Grundstück oder Haus nicht gefahrenfrei oder verkehrssicher ist und eine dritte Person dadurch Schaden erleidet.

Da es vor allem bei unbebauten Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern schwer ist, den Verpflichtungen nachzukommen, gibt es die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie kommt im Falle eines Falles für die Kosten auf und wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

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